Einlösebedingungen

Käuflich erworbene Gutscheine

  • Käuflich erworbene Alfies-Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden.
  • Die Einlösung kann nur im Rahmen einer Transaktion über www.alfies.at über das reguläre Bestellformular (Check-Out) erfolgen.
  • Reicht der Wert des Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann der Restbetrag über eine andere reguläre Zahlungsmethode beglichen werden.
  • Bei einer Bestellung kann mehr als ein Gutschein verwendet werden.
  • Übersteigt der Wert des Gutscheins den Bestellwert wird der verbleibende Betrag dem Kundenkonto der auslösenden Person für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben.
  • Geschenkgutscheine können nicht bar ausbezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht zulässig.
  • Alfies übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Gutscheinen.
  • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unentgeltlich ausgegebene Gutscheine

  • Unentgeltlich erworbene Alfies-Gutscheine können innerhalb der angegebenen Frist eingelöst werden. Ist keine Frist angegeben behält sich Alfies vor eine Befristung festzusetzen.
  • Reicht der Wert des Gutscheins für die Bestellung nicht aus, kann der Restbetrag über eine andere reguläre Zahlungsmethode beglichen werden.
  • Übersteigt der Wert des Gutscheins den Bestellwert wird der verbleibende Betrag dem Einlöserkundenkonto für zukünftige Bestellungen gutgeschrieben.
  • Gutscheine können nicht bar ausbezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht zulässig.
  • Alfies übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Gutscheinen.
  • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Die Einlösung kann nur im Rahmen einer Transaktion über Alfies.at über das reguläre Bestellformular (Checkout) erfolgen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine wiederholte zweckentfremdende Einlösung von Gutscheinen (z.B.: mehrfaches Einlösen von Neukundenrabatten, etc.) nicht zulässig ist und kann im Einzelfall den Tatbestand des Betruges erfüllen kann.